Pflege kann was!
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Wir beraten Dich unabhängig und kostenfrei bei Fragen rund um die Pflegeausbildung!
Das „Beratungsteam Pflegeausbildung“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben besteht derzeit aus rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in allen Regionen Deutschlands vor Ort zur Verfügung stehen. Sie beraten im gesamten Bundesgebiet Interessierte, Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen zum Themenkomplex Pflegeausbildung und zu allen Pflegeberufen nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Außerdem unterstützen und initiieren sie Netzwerke, Lernortkooperationen und Ausbildungsverbünde, sind auf Ausbildungsmessen vertreten und halten Vorträge im Rahmen von Tagungen, Workshops und Fortbildungen.
Bitte beachten Sie: Wir beraten lediglich und bieten weder Ausbildungs- noch Arbeitsplätze in der Pflege an.
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In der generalistischen Pflegeausbildung lernen die Auszubildenden unterschiedliche Versorgungsbereiche der Pflege kennen. Daher finden die praktischen Einsätze an verschiedenen Einsatzorten statt: Im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten sowie in der psychiatrischen Pflege und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Als ausgebildete Pflegefachpersonen übernehmen Pflegeauszubildende fachlich anspruchsvolle pflegerische Aufgaben. Hierzu zählen beispielsweise die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation des Pflegeprozesses und die Qualitätssicherung der Pflege. In der generalistischen Pflegeausbildung bekommen Auszubildende Einblicke in das Einsatz- und Betätigungsfeld und sie können zahlreiche Erfahrungen über alle Altersstufen der zu Pflegenden hinweg sammeln.
Alle Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss oder einer anderen erfolgreich abgeschlossenen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung können sich für die Pflegeausbildung bewerben.
Schülerinnen und Schüler mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss können nach einer Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung eine Pflegeausbildung beginnen. Bei diesem Weg kann der Auszubildende bzw. die Auszubildende eine Verkürzung der Ausbildungszeit um ein Drittel beantragen.
Anstelle der Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung eröffnet auch die Kombination aus Hauptschulabschluss und einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 2 Jahren den Zugang zur Pflegeausbildung.
Die Ausbildungsvergütung staffelt sich meist nach dem Ausbildungsjahr. Je nach Träger der praktischen Ausbildung kann die Höhe der Ausbildungsvergütung unterschiedlich ausfallen.
Auszubildende, die ihre Ausbildung in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes beginnen, können sich am Tarifvertrag für Auszubildende für die Pflege orientieren. Die Höhe der Brutto-Vergütung liegt hier für das jeweilige Ausbildungsjahr bei circa (Stand: 4/2024):
1. Ausbildungsjahr: rund 1.341 EUR
2. Ausbildungsjahr: rund 1.402 EUR
3. Ausbildungsjahr: rund 1.503 EUR
Das Studium vermittelt neben den Inhalten der beruflichen Ausbildung unter anderem Kompetenzen zur Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse, zur Erschließung der neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und für eine kritisch reflexive Auseinandersetzung mit theoretischem wie praktischem Pflegewissen. Auch die Fähigkeit zur Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung gehört dazu.
Das Studium dauert mindestens drei Jahre und umfasst theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an der Hochschule im Umfang von mindestens 2.100 Stunden und Praxiseinsätze im Umfang von mindestens 2.300 Stunden in Einrichtungen der ambulanten und stationären Akut- und Langzeitpflege und anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung. Das Studium ist durchgängig generalistisch gestaltet.
Ab 2025 werden im Pflegestudium erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde vermittelt. Hierbei geht es um Pflege- und Therapieprozesse bei Menschen in diabetischer Stoffwechsellage sowie bei Menschen mit chronischen Wunden oder Demenz.
Das Studium vermittelt neben den Inhalten der beruflichen Ausbildung unter anderem Kompetenzen zur Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse, zur Erschließung der neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und für eine kritisch reflexive Auseinandersetzung mit theoretischem wie praktischem Pflegewissen. Auch die Fähigkeit zur Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung gehört dazu.
Das Studium dauert mindestens drei Jahre und umfasst theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an der Hochschule im Umfang von mindestens 2.100 Stunden und Praxiseinsätze im Umfang von mindestens 2.300 Stunden in Einrichtungen der ambulanten und stationären Akut- und Langzeitpflege und anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung. Das Studium ist durchgängig generalistisch gestaltet.
Ab 2025 werden im Pflegestudium erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde vermittelt. Hierbei geht es um Pflege- und Therapieprozesse bei Menschen in diabetischer Stoffwechsellage sowie bei Menschen mit chronischen Wunden oder Demenz.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Pflegestudium bestimmen sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang. Hier gibt es neben dem Abitur noch viele andere Wege, die den Zugang zum Studium eröffnen.
Das Studium vermittelt neben den Inhalten der beruflichen Ausbildung unter anderem Kompetenzen zur Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse, zur Erschließung der neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und für eine kritisch reflexive Auseinandersetzung mit theoretischem wie praktischem Pflegewissen. Auch die Fähigkeit zur Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung gehört dazu.
Das Studium dauert mindestens drei Jahre und umfasst theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an der Hochschule im Umfang von mindestens 2.100 Stunden und Praxiseinsätze im Umfang von mindestens 2.300 Stunden in Einrichtungen der ambulanten und stationären Akut- und Langzeitpflege und anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung. Das Studium ist durchgängig generalistisch gestaltet.
Ab 2025 werden im Pflegestudium erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde vermittelt. Hierbei geht es um Pflege- und Therapieprozesse bei Menschen in diabetischer Stoffwechsellage sowie bei Menschen mit chronischen Wunden oder Demenz.